Empfehlung wird zu Pflicht
GASPRÜFUNG bei WOHNmobilen UND WOHNWAGEN
Ab dem 19. Juni 2025 wird die Gasprüfung zur Pflicht für Wohnmobile und Wohnwagen.
Durch das Hinzufügen des neuen Paragrafen "§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen" zur Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen nun alle Camper mit Ihren Wohnmobilen und Wohnwagen, die eine Flüssiggasanlage verbaut haben, diese regelmäßig überprüfen lassen.
Die Gasprüfung ist unabhängig von der Hauptuntersuchung.
Flüssiggas wird genutzt, um Kühlschrank, Herd oder Heizung zu betreiben. Funktioniert die Gasanlage nicht einwandfrei, besteht Unfallgefahr oder sogar Lebensgefahr, wenn unbeabsichtigt Gas entweicht und sich entflammt.
Am 19. Juni 2025 endet die Übergangspflicht und die Prüfung ist verpflichtend nachzuweisen, die nach dem Prüftermin anschließend alle zwei Jahre erneuert werden. Bei Neufahrzeugen muss die Überprüfung vor der ersten Inbetriebnahme stattfinden. Bei Gebrauchtfahrzeugen gilt dies bei Wiederinbetriebnahme.
Die Begutachtung der Gasanlage kann durch anerkannte Sachkundige, also auch unabhängige PrüferinInnen vorgenommen werden.
Brauchen Sie einen Prüfungstermin? Sprechen Sie uns an.
Ihr Team von WOHNMOBILE RATZEBURG